SATZUNG
des FC Bayern München Fanclubs
"Schwamer Kracken 01"
I.
Fanclub
§ 1Allgemeine Bedingungen
Der FC Bayern München Fanclub "Schwamer Kracken 01" wird als offizieller Fanclub des FC Bayern München e. V. geführt. Dies ist im Jahrbuch des FC Bayern München e. V. nachzulesen.
§2 Zweck des Fanclubs
1) Der Fanclub wird vom FC Bayern München e. V. über diverse Veranstaltungen, die von München aus organisiert werden, informiert. Über die Teilnahme an den Veranstaltungen entscheiden die Fanclub-Mitglieder.
2) Des Weiteren werden vom Fanclub selbst verschiedene Veranstaltungen durchgeführt.
3) Im Fanclub sollen das Gemeinschaftsdenken und -handeln gefördert werden.
II.
Mitgliedschaft
§1 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft wird durch die Unterschrift (bei Minderjährigen auch die des gesetzlichen Vertreters) auf der Beitrittserklärung und durch Bestätigung der Mitgliederversammlung erworben.
2) Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben.
§2 Beitrag
1) Die Mitgliederbeiträge lauten wie folgt:
0 bis 11 Jahre beitragsfrei
12 bis 17 Jahre 9,00 Euro/Jahr
ab 18 Jahre 18,00 Euro/Jahr
2) Die Beitragslaufzeit beträgt 1 Jahr.
Sie beginnt jeweils am 01.08. und endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres.
Der Jahresbeitrag wird entweder
- im Bankeinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abgebucht, die Fälligkeit ist der 01.08. des Geschäftsjahres
(evt. entstehenden Kosten werden vom Kontoinhaber getragen)
oder
- ist in Bar im Voraus, spätestens jedoch bis 01.09. unaufgefordert zu zahlen.
3) Bei AntragssteIlung gilt folgende Regelung für den Jahresbeitrag:
Vom 1.8. bis 31.1. des darauffolgenden Jahres den ganze Jahresbeitrag
und
vom 1.2. bis 31.7. des darauffolgenden Jahres die Hälfte des Jahresbeitrags.
Aufnahmegebühren fallen nicht an.
4) Bei Ausschluss eines Mitgliedes gemäß § 3 Absatz 4) hat dieses keinen Anspruch auf die bereits von ihm geleisteten Beitragszahlungen.
§3 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Der Austritt aus dem Fanclub ist nur nach mindestens 1-jähriger Mitgliedschaft zum 31.07. möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach jeweils automatisch um 1 Jahr.
2) Der Austritt muss schriftlich bis spätestens 2 Monate vor Beendigung des laufenden Geschäftsjahres (31.05.) bei der Vorstandschaft eingegangen sein.
3) Bei Nichtzahlung des Beitrages bis 01.12. endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.
4) Ein Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Fanclub kann aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens gegenüber dem Fanclub nur bei 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
III.
Organe des Fanclubs
Vorstand und Revisor
1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und einem gleichberechtigten stellvertretenden 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Kassier und dem Schriftführer(in)
2) Die Geschäftsführung und Vertretung des Fanclubs obliegt allein dem Vorstand.
Der Fanclub wird mindestens durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
3) Der Vorstand wird von der Herbstversammlung auf zwei Jahre gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich.
4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder, darunter mindestens ein Vorsitzender anwesend sind.
5) Ein Revisor wird beauftragt, die jährliche Prüfung der Kassengeschäfte jeweils zur Hauptversammlung durchzuführen.
Die Vorschriften über die Amtszeit und Wiederwahl nach Abs. 3 gelten analog. Für die erste Wahl eines Revisors gilt, dass die erste Amtszeit mit der des Vorstandes ausläuft.
IV.
Schlussbestimmungen
§1 Satzungsänderungen
Die Satzung kann nur durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei der Hauptversammlung geändert werden.
§2 Auflösung des Fanclubs
Im Falle der Auflösung des Fanclubs bestimmen die anwesenden Mitglieder über die Verwendung des verfügbaren Fanclub-Vermögens.
V.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 17.11.2012 in Kraft.