SATZUNG

 

des FC Bayern München Fanclubs

"Schwamer Kracken 01"

 

zur Neugründung am 27. Oktober 2001

 

 

 

I.

Fanclub

 

§ 1 Allgemeine Bedingungen

 

Der FC Bayern München Fanclub "Schwamer Kracken 01" wird als offizieller Fanclub des FC Bayern München e. V. geführt. Dies ist im Jahrbuch des FC Bayern München e. V. nachzulesen.

 

§2 Zweck des Fanclubs

 

1) Der Fanclub wird vom FC Bayern München e. V. über diverse Veranstaltungen, die von München aus organisiert werden, informiert. Über die Teilnahme an den Veranstaltungen entscheiden die Fanclub-Mitglieder.

 2) Des Weiteren werden vom Fanclub selbst verschiedene Veranstaltungen durchgeführt.

 3) Im Fanclub sollen das Gemeinschaftsdenken und -handeln gefördert werden.

 

 

II.

Mitgliedschaft

 

§1 Erwerb der Mitgliedschaft

 

1) Die Mitgliedschaft wird durch die Unterschrift (bei Minderjährigen auch die des gesetzlichen Vertreters) auf der Beitrittserklärung und durch Bestätigung der Mitgliederversammlung erworben.

2) Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben.

 

§2 Beitrag

 

1) Die Mitgliederbeiträge lauten wie folgt:

0 bis 11 Jahre beitragsfrei

12 bis 17 Jahre 6,00 Euro/Jahr

ab 18 Jahre 12,00 Euro/Jahr

2) Die Beitragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt jeweils am 01.08. und endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres.

Der Jahresbeitrag ist jeweils im Voraus, spätestens jedoch bis 01.09. unaufgefordert zu zahlen.

3) Bei AntragsteIlung ist der anteilige Jahresbeitrag zu entrichten. Aufnahmegebühren fallen nicht an. 

4) Bei Ausschluss eines Mitgliedes gemäß § 3 Absatz 4) hat dieses keinen Anspruch auf die bereits von ihm geleisteten Beitragszahlungen.

 

 

 

§3Beendigung der Mitgliedschaft

 

1) Der Austritt aus dem Fanclub ist nur nach mindestens 1-jähriger Mitgliedschaft zum 31.07. möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach jeweils automatisch um 1 Jahr.

2) Der Austritt muss schriftlich bis spätestens 2 Monate vor Beendigung des laufenden Geschäftsjahres (31.05.) bei der Vorstandschaft eingegangen sein.

3) Bei Nichtzahlung des Beitrages bis 01.12. endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.

4) Ein Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Fanclub kann aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens gegenüber dem Fanclub nur bei 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

III.

Organe des Fanclubs

 

Vorstand und Revisor

1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzenden

2. Vorsitzenden

Schriftführer(in)

1. Kassier

2. Kassier

 

2) Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

 3) Ein Revisor wird beauftragt, die jährliche Prüfung der Kassengeschäfte jeweils zur Hauptversammlung durchzuführen. Die Vorschriften über die Amtszeit und Wiederwahl nach Abs. 2 gelten analog. Für die erste Wahl eines Revisors gilt, dass die erste Amtszeit mit der des Vorstandes ausläuft.

 

 

IV.

Schlussbestimmungen

 

§1 Satzungsänderungen

 

Die Satzung kann nur durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei der Hauptversammlung geändert werden.

 

§2 Auflösung des Fanclubs

 

Im Falle der Auflösung des Fanclubs bestimmen die anwesenden Mitglieder über die Verwendung des verfügbaren Fanclub-Vermögens.

 

V.

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung,

das ist am 27. Oktober 2001, in Kraft. *)

*) Dies betrifft das Inkrafttreten der ursprünglichen Satzung.

Die 1. Änderung trat am 20.10.2002 in Kraft

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